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   LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07   

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LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07 (https://dejure.org/2008,35813)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2008 - 15 O 484/07 (https://dejure.org/2008,35813)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 15 O 484/07 (https://dejure.org/2008,35813)
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  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Nach dem vom BVerfG (BVerfGE 30, 173, 188f. [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] ) postulierten materiellen Kunstbegriff, nach dem all das als künstlerische Betätigung anzusehen ist, was durch schöpferische Gestaltung die Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers in einer bestimmten Formsprache zu einer unmittelbaren Anschauung bringt, muss dem Art. 5 Abs. 3 GG auch die vorliegende Art der Verwendung unterfallen.

    Die Fähigkeit der Klägerin das Grundrecht der Kunstfreiheit für sich höchstselbst in Anspruch zu nehmen wird im vorliegenden Fall weder von ihrer Eigenschaft als juristische Person, noch davon negativ beeinflusst, dass die künstlerische "Leistung" nicht von ihr selbst sondern von dem Comedian "..." erbracht wird, denn der Wesensgehalt von Art. 5 Abs. 3 GG schützt i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG als personales Substrat auch die Vermittlerrolle zwischen Künstler und Publikum, wie sie traditionell einem Verleger oder vergleichbaren Förderern zukommt (BVerfGE 30, 173, 191 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] ).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01

    "Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    (BGH GRUR 03, 792, 793 - Festspielhaus II; GRUR 01, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; so auch die Instanzgerichte z.B. OLG Dresden NJW 01, 615, 617 - Johann S. Bach) Zwar wird dabei traditionell ein weiter Beurteilungsmaßstab angelegt, der bereits dann erfüllt sein soll, wenn für den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (BGH GRUR 04, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II) die Möglichkeit besteht in dem Zeichen einen Herkunftshinweis zu erkennen, was jedoch insbesondere bei, wie hier streitgegenständlichen, Buchtiteln regelmäßig fern liegend ist (Ingerl/Rohnke § 14 Rn. 111).

    Dann könnte nämlich analog der BGH Rechtsprechung zu Farbmarken (BGH GRUR 05, 1044 - Dentale Abformmasse, BGH GRUR 04, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II) von einer gesteigerten Kennzeichnungskraft des Werktitels ausgegangen werden, die gerade einen betrieblichen Herkunftshinweis begründen kann.

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Diese gedankliche Verknüpfung lässt nun auch der BGH (BGH GRUR 05, 583 f. Lila-Postkarte) für eine markenmäßige Benutzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ausreichen und entfernt sich insoweit von einer reinen Herkunftskennzeichnung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG .
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Im Anschluss an die vom EuGH in den Entscheidungen BMW (EuGH GRUR Int. 99, 438f.) und Arsenal (EuGH WRP 02, 1415 ff.) getroffene Präzisierung des markenmäßigen Benutzungsbegriffs, der in der Funktion von Marken als Gewährleistung der Herkunft von Waren bzw. Dienstleistungen gesehen wurde, knüpft auch der BGH für die Frage, ob die Handlung markenrechtsverletzend sei oder nicht, an die Qualität des Zeichens als ein herkunftsfunktionales Differenzierungssymbol an.
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Zwar legt der EuGH in seiner Entscheidung BMW (GRUR Int. 1999, Seite 438f)) den Benutzungsbegriff auch im Rahmen des Sonderschutzes der bekannten Marke im Sinne des markenmäßigen Gebrauchens aus, dehnt den Benutzungsbegriff aber in einer jüngeren Entscheidung aus (EuGH GRUR 04, 58, 60 Adidas ./. Fitnessworld Rn. 39, 40) für den Fall, dass die Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens auf Seiten des Verkehrs eine gedankliche Verknüpfung nahe lege.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Ein negatorisches Feststellungsurteil ist auch geeignet, infolge seiner Rechtskraft ( § 322 ZPO ) diese Unsicherheit zu beseitigen (BGH in MDR 1986, Seite 743).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Zwar legt der EuGH in seiner Entscheidung BMW (GRUR Int. 1999, Seite 438f)) den Benutzungsbegriff auch im Rahmen des Sonderschutzes der bekannten Marke im Sinne des markenmäßigen Gebrauchens aus, dehnt den Benutzungsbegriff aber in einer jüngeren Entscheidung aus (EuGH GRUR 04, 58, 60 Adidas ./. Fitnessworld Rn. 39, 40) für den Fall, dass die Ähnlichkeit des angegriffenen Zeichens auf Seiten des Verkehrs eine gedankliche Verknüpfung nahe lege.
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    (BGH GRUR 03, 792, 793 - Festspielhaus II; GRUR 01, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; so auch die Instanzgerichte z.B. OLG Dresden NJW 01, 615, 617 - Johann S. Bach) Zwar wird dabei traditionell ein weiter Beurteilungsmaßstab angelegt, der bereits dann erfüllt sein soll, wenn für den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (BGH GRUR 04, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II) die Möglichkeit besteht in dem Zeichen einen Herkunftshinweis zu erkennen, was jedoch insbesondere bei, wie hier streitgegenständlichen, Buchtiteln regelmäßig fern liegend ist (Ingerl/Rohnke § 14 Rn. 111).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Als kollidierendes Grundrecht der Beklagten kommt hier die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG in Betracht zu deren Schutzbereich auch die Markenrechte gehören (BVerfGE 51, 193, 216 f. [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75] ).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    Maßgeblich ist die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden (BGH GRUR, 2002, 626, 62 [BGH 08.11.2001 - I ZR 139/99] - shell.de).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 136/99

    Schutzfähigkeit der Geschäftsbezeichnung "Festspielhaus" für eine überregionale

  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

  • OLG Schleswig, 19.12.2000 - 6 U 51/00

    Haftung des Anbieters einer privaten Internetseite für die Verletzung von

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

  • BGH, 04.03.1960 - I ZR 43/59
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